Mach was! Projekt an unserer Schule

Mach was! Projekt an unserer Schule

Unsere Schule wurde mit der Bewerbung bei diesem Projekt berücksichtigt. Somit können wir euch mitteilen, das im Zeitraum von Januar bis April dieses Projekt umgesetzt wird. Die Realisierung wird aus fachlicher Seite durch Firma Weise realisiert. So entstehen unter praktischer Anleitung der Firma und die Umsetzung durch die Schüler der 9. Klassen ein Hochbeet sowie mehrere Sitzbänke im Bereich des zukünftigen Klassenzimmers. Das Hochbeet wird durch die Fachschaft der WTH vorwiegend genutzt werden, um einen großen "Kräutergarten" anzubauen. Dieser wird dann praktisch in der Lehrküche verwendet werden. Für die Realisierung des Projektes ist ein finanzieller Rahmen von 1000€ zur Verfügung gestellt worden. Natürlich soll es nicht das letzte Projekt auf dem Schulhof sein, deshalb traut euch uns Eure Ideen mitzuteilen. Gern nutzen wir natürlich auch eure eigene Kompetenz, insofern diese uns bekannt geworden ist. Bei der Durchführung des Projektes werden wir wie gewohnt das ganze Bildtechnisch begleiten und im gewissen Umfang dokumentieren. Eine Auswahl präsentieren wir dann zeitnah über unsere Kanäle. Das...
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Satzung

Förderverein der Schule Diderotstraße Satzung Beschlossen auf der Gründungsveranstaltung am 23.09.2020 Artikel 1 - Vereinssitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr und GemeinnützigkeitDie in der Satzung gewählten männlichen Formen beziehen sich auf alle Geschlechter (m/w/d). (1)  Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Schule Diderotstraße“Er ist ein Zusammenschluss von Förderern der Schule Diderotstraße - Oberschule der Stadt Leipzig, die gemeinsam die Schule unterstützen möchten.(2) Der Sitz des Vereins ist die Schule selbst:FV Schule DiderotstraßeDiderotstraße 3504159 Leipzig(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aufgebracht. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.(5) Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.(6)...
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